Nutzen Sie Steuervorteile

Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Ausgaben für eine Weiterbildung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben voll abgesetzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III (AZWV) – "Bildungsgutschein"

Die mit „AZWV“ gekennzeichneten Weiterbildungen und Umschulungen im COMCAVE.COLLEGE® können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter ARGE (SGB II), durch Rentenversicherungsträger oder den ESF (Europäischen Sozialfonds) bis zu 100 % finanziert werden.

Förderung für Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder Zivildienstleistende

Auch Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und Zivildienstleistende können nach dem Soldatenversorgungsgesetz über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bzw. über das Bundesamt für Zivildienst Zuschüsse erhalten.

Staatlicher Zuschuss für zahlreiche IHK-Lehrgänge und staatliche Abschlüsse

Für Fortbildungen, welche auf einen staatlichen oder IHK-Abschluss vorbereiten, können Sie i.d.R. Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen. Das sog. "Meister-BAföG" kann zum Beispiel für eine Weiterbildung zum/zur geprüften Betriebswirten/in, Fachwirten/in oder Fachkaufmann/frau (IHK) verwendet werden.

Nordrhein-Westfalen vergibt Bildungsschecks im Wert von bis zu 500,– Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten, bei ihrer beruflich orientierten Fortbildung mit sog. Bildungsschecks mit 50% der Weiterbildungskosten und bis max. 500,-€ pro Person. Gefördert werden Arbeitnehmer/innen, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und sich im laufenden und vorangegangenen Jahr nicht beruflich weitergebildet haben. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine unabhängige Beratung von einer "autorisierten" Stelle (z. B. Handwerkskammern, IHK, VHS, usw.).

Bildungsprämie im Wert von bis zu 154,– €

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die berufliche Weiterbildung. Hierfür wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Prämiengutschein in Höhe von bis zu 154,– € vergeben. Die Bildungsprämie umfasst beispielsweise die anteilige Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühren.

Qualifizierungsschecks im Wert bis zu 500,– €

Qualifizierungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen können auch über sog. Qualifizierungsschecks finanziell unterstützt werden. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 % Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500,– € pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind.

Individuelle Finanzierungsmöglichkeiten

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot mit passendem Zahlungsplan! Selbstverständlich fallen dabei keine zusätzlichen Zinsen o.ä. für Sie an.

Wir beraten Sie gerne!


NEWS

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Der Erfolg ist Beleg für eine gleichermaßen solide wie innovative Unternehmensphilosophie.

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5. Bildungsbörse 2012 in Dortmund

Am 22. Mai findet die 5. Bildungsbörse 2012 in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr auf dem Friedensplat...

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Kostenlose/-s Webinar/Infor­mations­veran­staltung am 05.06.2012 für Stufenum­schulungen mit Telelearning (ortsunabhängig).

Hiermit laden wir Sie ein, am Dienstag, den 05.06.2012 um 10:00 Uhr und/oder um 15:00 Uhr an unserem...

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Fachwirte sind berufserfahrene Branchenspezialisten mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaf...

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