Bezeichnung:

Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau mit IHK-Prüfung

Typ:

Weiterbildung

Termine:

10.04.2012 - 07.12.2012 (Anfrage stellen)
09.07.2012 - 06.03.2013 (Anfrage stellen)
08.10.2012 - 12.06.2013 (Anfrage stellen)
07.01.2013 - 05.09.2013 (Anfrage stellen)
08.04.2013 - 05.12.2013 (Anfrage stellen)
08.07.2013 - 05.03.2014 (Anfrage stellen)
07.10.2013 - 10.06.2014 (Anfrage stellen)

 

Ort der Fortbildung:

Telelearning (ortsunabhängig)

und / oder

Jahrhunderthaus, Alleestraße 80
44793 Bochum
Deutschland

und / oder

Technologiepark, Hauert 1
44227 Dortmund
Deutschland

und / oder

Friedrich-Wilhelm-Straße 12
47051 Duisburg
Deutschland

und / oder

Immermannhof, Immermannstraße 65 b-c
40210 Düsseldorf
Deutschland

und / oder

Büropark Ruhrallee II, Bonsiepen 13
45136 Essen
Deutschland

und / oder

Maarweg-Center, Maarweg 165
50825 Köln
Deutschland

Praktikum:

Inkl. 2 Monate Praktikum

Abschlussart:

Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau mit IHK-Prüfung

Voraussetzungen:

  1. Geistige und körperliche Eignung, eintragungsfreies Führungszeugnis, möglichst Führerschein Fahrerlaubnis B. Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst.
  2. Deutsch in Wort und Schrift.
  3. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgesprächs ist mit "gut geeignet" zu bestehen.

Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit dem COMCAVE.COLLEGE und dem Kostenträger möglich.

Beschreibung:

  • Berufsfelderkundung und Berufsbild
  • Arbeitstechniken & theoretische Grundlagen
  • Kommunikations- und Verhaltenstraining
  • Schutz und Sicherheit
  • Technische Hilfsmittel
  • Praktische Anwendungen
  • Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung

Bemerkung:

Unterrichtsformen: Vollzeit und/oder Telelearning

Thema:

Wach- & Sicherheitsfachmann/-frau

Förderstelle:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZWV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

Weitere Informationen:

 Infobroschuere_Wach_Sicherheit_VZ.pdf

 Infobroschüre Telelearning

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