Bezeichnung:

Kommunikationsmanagement/-training/Konfliktmanagement (Teilzeit)

Typ:

Weiterbildung

Nächster Starttermin:

18.05.2012 Garantietermin (Anfrage stellen)
04.06.2012 Garantietermin (Anfrage stellen)
20.06.2012 Garantietermin (Anfrage stellen)
04.07.2012 (Anfrage stellen)
19.07.2012 Garantietermin (Anfrage stellen)
02.08.2012 (Anfrage stellen)
17.08.2012 Garantietermin (Anfrage stellen)

 

Ort der Fortbildung:

Jahrhunderthaus, Alleestraße 80
44793 Bochum
Deutschland

und / oder

Technologiepark, Hauert 1
44227 Dortmund
Deutschland

und / oder

Friedrich-Wilhelm-Straße 12
47051 Duisburg
Deutschland

und / oder

Immermannhof, Immermannstraße 65 b-c
40210 Düsseldorf
Deutschland

und / oder

Büropark Ruhrallee II, Bonsiepen 13
45136 Essen
Deutschland

und / oder

Maarweg-Center, Maarweg 165
50825 Köln
Deutschland

Praktikum:

individuell

Abschlussart:

Zeugnis des Trägers und/oder Teilnahmebescheinigung

Voraussetzungen:

  1. Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder ein Studium bzw. ein abgebrochenes Hochschulstudium oder ausreichende Berufserfahrung.
  2. Deutsch in Wort und Schrift.
  3. Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.

Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit dem COMCAVE.COLLEGE® und dem Kostenträger möglich.

Beschreibung:

  • Kommunikation im Team
  • Effektiv mit anderen Menschen kommunizieren
  • Kommunikationstechniken
  • Kommunikation als Ausdruck der inneren Haltung
  • Verschiedene Konfliktarten und ihre Bedeutung

Bemerkung:

Unterrichtszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag, von 08:00 bis 12:15 Uhr und Freitag von 08:00 bis 11:15 Uhr.

Thema:

Kaufm. modular

Förderstelle:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.
http://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZWV durch die Cert-IT als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen sog. Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. JobCenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. JobCenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.

Weitere Informationen:

 Infobroschuere_Kaufleute_TZ.pdf

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